Psycho-Soziale Gespräche
Hierbei handelt es sich um eine Kurzzeit-Intervention, die im Rahmen Jugendrichterlicher Weisungen ausgesprochen wird. In der Regel sind es 3 bis 8 Gespräche. Hierbei steht der konstruktive Umgang mit Stressoren, die auf die Jugendlichen einwirken und zu einem delinquenten Verhalten geführt haben, im Vordergrund.
Die Arbeit konzentriert sich auf die Lebenswelt der Jugendlichen, es werden Ziele anhand der individuellen Ressourcen verfolgt und definiert, Kompetenzen werden weiterentwickelt und neue erschlossen. Das Ziel muss immer sein, dass ein Jugendlicher nach den Gesprächen ein selbstbestimmteres Leben führen kann.
Für die Praxis bedeutet das, dass diese Weisung Delikt unabhängig ausgesprochen werden kann und für jeden Beratungsprozess die Themen individuell festgelegt werden können.
Häufig geht es um folgende Inhalte:
- Drogenkonsum
- Gewalt
- familiäre Probleme
- Ausbildungs- bzw. Jobsuche etc.
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