Betreuungsweisung

Intensivpädagogische Einzelmaßnahme

Eine Betreuungsweisung wird ausgesprochen, wenn Jugendliche mehrfach strafrechtlich auffällig wurden oder schwerwiegende Delikte begangen haben, wenn sie sich in einer multiplen problembeladenen Lebenssituation befinden oder weitere Straftaten zu befürchten sind. Sie wird in der Regel für einen Zeitraum von 6 bis 12 Monate ausgesprochen und in regelmäßig stattfindenden Einzelterminen durchgeführt.

 

Bei dieser intensiven ambulanten Maßnahme können die Grundlagen für eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit aufgebaut und Entwicklungsprozesse über einen längeren Zeitraum begleitet werden. Dabei sind die Inhalte ebenso wie der zeitliche Aufwand der Betreuung an der konkreten Problemlage des Jugendlichen ausgerichtet, können also variabel angepasst werden, wenn größere Schwierigkeiten zu bewältigen sind. Häufig behandelte Themen sind neben den Ursachen und Auswirkungen der Straftat eine fehlende schulische bzw. berufliche Orientierung, Schuldenregulierung, ungeregelte Wohnsituationen, Suchtgefahr oder Drogenmissbrauch, psychische Beeinträchtigungen und familiäre Konflikte.

Ziele

Zunächst werden sehr konkrete und realisierbare Betreuungs-Ziele vereinbart, wie etwa eine Ausbildungsplatzsuche, Schuldenregulierung etc.. Allgemeine Ziele der Betreuungsweisung sind die Befähigung der jungen Menschen, ein verantwortungsvolles und straffreies Leben führen zu können und die Entwicklung grundlegender sozialer und emotionaler Kompetenzen zu stärken. Im Einzelnen umfassen sie:

  • eine bewusste Auseinandersetzung mit dem delinquenten Verhalten
  • Unterstützung der Eigenverantwortlichkeit
  • Verbesserung der Empathie, der Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit
  • Aufarbeitung belastender Erfahrungen
  • Anwendung alternativer Lösungs- und Handlungsstrategien
  • Konfliktklärung im Elternhaus und in der Peergroup
  • Erarbeitung eines gesunden Selbstwertgefühls
  • schulische bzw. berufliche Integration
  • Verselbständigung im Alltag
  • Aufbau eines konstruktiven Freizeitverhaltens

Vorgehensweisen / Methoden

  • verschiedenste Methoden aus Pädagogik und Motivationstrainings, z. B. Fähigkeiten-Mind-Map, Auseinandersetzung mit Materialien der modernen Medien, Lebenslinie etc.
  • Systemischer Ansatz: Konfliktberatung unter Einbezug des sozialen Umfeldes
  • aufsuchende Beratungsarbeit
  • Berufsorientierungsmaßnahmen und Bewerbungsmaßnahmen
  • gezielte Unterstützung bei Behördengängen (Arbeitsagentur, Ausländerbehörde, Schuldnerberatung, etc.)
  • Vernetzung im Sozialraum und bezüglich weiterführender Hilfsangebote
  • bei schwerwiegenden Problemen in der emotionalen, psychosozialen oder kognitiven Entwicklung Überleitung an andere Einrichtungen (Kliniken, Beratungsstellen etc.)