Unter Täter-Opfer-Ausgleich versteht man die außergerichtliche Konfliktschlichtung. Geschädigter und Beschuldigter einer Straftat haben die Möglichkeit, mithilfe eines neutralen Vermittlers den Konflikt zu bearbeiten und zu klären. Die Beteiligten stellen ihre Sicht der Tat dar und setzen sich mit dem Erlebten auseinander. Der Täter-Opfer-Ausgleich beinhaltet neben der Konfliktschlichtung auch eine Wiedergutmachung. Voraussetzung dafür ist, dass sich Geschädigter und Beschuldigter der Straftat auf einen Ausgleich einigen, z.B. eine finanzielle Wiedergutmachung, Schadenersatz, etc. Nach Abschluss des Täter-Opfer-Ausgleichs entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt wird. Die Teilnahme am Täter-Opfer- Ausgleich ist freiwillig. |