Intensivpädagogische Einzelmaßnahme
Eine Betreuungsweisung wird ausgesprochen, wenn Jugendliche mehrfach strafrechtlich auffällig wurden oder schwerwiegende Delikte begangen haben, wenn sie sich in einer multiplen problembeladenen Lebenssituation befinden oder weitere Straftaten zu befürchten sind. Sie wird in der Regel für einen Zeitraum von 6 bis 12 Monate ausgesprochen und in regelmäßig stattfindenden Einzelterminen durchgeführt.
Bei dieser intensiven ambulanten Maßnahme können die Grundlagen für eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit aufgebaut und Entwicklungsprozesse über einen längeren Zeitraum begleitet werden. Dabei sind die Inhalte ebenso wie der zeitliche Aufwand der Betreuung an der konkreten Problemlage des Jugendlichen ausgerichtet, können also variabel angepasst werden, wenn größere Schwierigkeiten zu bewältigen sind. Häufig behandelte Themen sind neben den Ursachen und Auswirkungen der Straftat eine fehlende schulische bzw. berufliche Orientierung, Schuldenregulierung, ungeregelte Wohnsituationen, Suchtgefahr oder Drogenmissbrauch, psychische Beeinträchtigungen und familiäre Konflikte. Ziele Zunächst werden sehr konkrete und realisierbare Betreuungs-Ziele vereinbart, wie etwa eine Ausbildungsplatzsuche, Schuldenregulierung etc.. Allgemeine Ziele der Betreuungsweisung sind die Befähigung der jungen Menschen, ein verantwortungsvolles und straffreies Leben führen zu können und die Entwicklung grundlegender sozialer und emotionaler Kompetenzen zu stärken. Im Einzelnen umfassen sie:
Vorgehensweisen / Methoden
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