Arbeitsweisungen

Jugendliche, die eine Weisung zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit nach § 10 JGG erhalten, laden wir zu einem persönlichen Termin in unsere Sprechstunde ein. Bei diesem Gespräch thematisieren wir die Hintergründe der jeweiligen Straftat und besprechen auch die aktuellen Lebensumstände der Jugendlichen.

Im Anschluss werden die Rahmenbedingungen der Arbeitsweisung erörtert. Die gemeinnützige Arbeit ist von den Jugendlichen in der Freizeit zu leisten und soll die berufliche/ schulische Bildung nicht beeinträchtigen.

Wir arbeiten dabei mit Einsatzstellen in verschiedensten Bereichen wie Seniorenhäusern, dem städtischen Schwimmbad, Kinderbetreuungseinrichtungen, Kirchen, etc. zusammen, damit den Jugendlichen eine möglichst passende Einsatzstelle vermittelt werden kann.

Wir halten während des Arbeitseinsatzes Kontakt zu den Vertretern der Einrichtungen und sind Ansprechpartner, falls es während des Arbeitseinsatzes Schwierigkeiten gibt.

Für viele Jugendliche ist die Arbeitsweisung eine sehr sinnvolle Maßnahme. Sie erfahren dabei, dass ihre Taten Konsequenzen haben, die sie tragen und für die sie Verantwortung übernehmen müssen. Viele können auch erste Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln oder erleben, dass ihre Taten Spuren hinterlassen, da die Menschen, mit denen sie in Kontakt kommen, ihnen „echte“ Rückmeldung über ihre Arbeit geben. Und schließlich können sie eine Wiedergutmachung an der Gesellschaft für die begangene Straftat leisten.